"Kreditversicherer gibt positive Prognose - Immer weniger Firmenpleiten"

 

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Immer-weniger-Firmenpleiten-article11976951.html

Quelle: "n-tv.de", 26. Dez. 2013

 

 

"Ausfälle bei Exporten steigen rapide an"

Die Oesterreichische Kontrollbank ortet einen rekordverdächtigen Anstieg der Forderungsausfälle bei Exporten und auch im Inland. Die Schadenquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 80 Prozent verdoppelt, sagte OeKB-Vorstand Karolina Offterdinger. Besonders ausfallgefährdet seien Exporte nach Venezuela und Nordafrika.

Quelle: "Die Presse", 31.5.2013

 

„GmbH-Reform öffnet die Tore weit zum Missbrauch“

Gesetzesentwurf. Der renommierte Gesellschaftsrechtler Heinz Krejci kritisiert geplante Herabsetzung des Stammkapitals scharf.

[WIEN]Das Mindeststammkapital zur Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) soll von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden, und davon müsste nur die Hälfte eingezahlt werden: Das ist, neben einer Herabsetzung der Steuern und Gebühren für die GmbH-Gründung, das zentrale Anliegen einer von Justizministerin Beatrix Karl geplanten GmbH-Reform. Heinz Krejci, auch nach seiner Emeritierung an der Uni Wien einer der renommiertesten Gesellschaftsrechtler Österreichs, schlägt Alarm: Die Reform werde der Wirtschaft nicht, wie von ihren Proponenten beabsichtigt, nützen, sondern schaden. Denn, so Krejci: Sie schmälere auf gravierende Weise den gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutz.

 

Zutrittsschwelle mit Warnfunktion

Das Mindeststammkapital sei eine Marktzutritts- und Seriositätsschwelle, „die wagemutige Mittellose davon abhalten soll, ihr ureigenstes Geschäftsrisiko vorweg auf jene abzuwälzen, die sich gutgläubig auf Geschäfte einlassen, die von einer mittellosen Gesellschaft bei geringster Irritierung nicht erfüllt werden können“, schreibt Krejci in einer Stellungnahme zum Entwurf. Zugleich habe das Mindeststammkapital eine „Warnfunktion, die den Gründern vor Augen führen soll, dass der Aufbau und Betrieb eines Unternehmens Geld kosten“. Das Ministerium meint, dass 35.000 Euro gerade für solche Gesellschaften zu viel seien, deren Zweck keine so große Kapitalausstattung erfordere – wie Dienstleistungsunternehmen.

Doch abgesehen davon, dass selbst kleine Unternehmen ein Minimum an Infrastruktur benötigen, gilt es meist auch, eine längere Aufbauphase zu überwinden. „Diese Durststrecke ist in der Regel mit 5000 Euro nicht zu finanzieren“, warnt Krejci. Überhaupt kein Verständnis hat er für das Argument, die Zahl der GmbH-Gründungen könnte mit der Absenkung des Stammkapitals erhöht werden: Die Vermehrung der Gesellschaften könne ja kein Selbstzweck sein.

 

„Noch mehr Gläubiger werden bluten“

Die Wirtschaft profitiere nur, wenn mehr Personen als bisher unternehmerisch tätig würden und damit erfolgreich wären. Doch niemand hindere sie daran, ihr Glück als Einzelunternehmer zu versuchen, die allerdings auch persönlich für ihr Risiko haften. Krejci befürchtet, dass es künftig zu noch mehr GmbH-Insolvenzen kommen werde. „Am Ende werden noch mehr Gläubiger als bisher bluten.“ Der Experte findet es „befremdlich“, wenn gerade in einer Zeit, in der die Sensibilität gegenüber fragwürdigen Verhaltensweisen im Wirtschaftsleben stark zunimmt, der Gesetzgeber „die Tore zum Missbrauch der Rechtsform der GmbH weit öffnet“. Deshalb hat auch der Anwalt und Gesellschaftsrechtsexperte Hanns F. Hügel die Reform als einen „beispiellosen Schildbürgerstreich“ kritisiert: Sie werde vor allem die Gründung von Betrugs-GmbHs fördern.

Zurück zu Krejci: Wenn eine Senkung des Stammkapitals unausweichlich wäre, dann sollte man – nach deutschem Vorbild – an 25.000 Euro denken. Könnten diese nicht gleich aufgebracht werden, wäre eine Pflicht zum Ansparen aus Gewinnrücklagen denkbar. Zustimmung findet der Entwurf bei Krejci nur mit seiner zweiten Stoßrichtung: der Senkung von Tarifen, Gebühren und Steuern und der Streichung der Pflichtbekanntmachung in der „Wiener Zeitung“.

Quelle: "Die Presse" 23.04.2014

 

 

„Lästige Gläubiger werden rascher bezahlt“

 Forderungsmanagement. Die Ware ist geliefert, die Leistung erbracht – nur das Geld lässt auf sich warten. Wie man mit säumigen Zahlern am besten umgeht.

Die Österreicher begleichen ihre Rechnungen relativ rasch. Laut KSV 1870 zahlen Private nach durchschnittlich 18, Unternehmen nach 31 Tagen. Dennoch sind die Kosten von Außenständen nicht zu vernachlässigen, im schlimmsten Fall können Zahlungsverzögerungen zu unternehmensgefährdenden Liquiditätsengpässen führen. Als Rezept gegen säumige Zahler empfehlen die Experten vor allem eines: rasches Handeln. Und zwar bereits bei Rechnungslegung. „Forderungsmanagement fängt mit der Fakturierung an“, sagt Christine Meszar, Expertin für Kundenbindung und Mahnwesen und Betreiberin der Mahnakademie. Besonders kleinere Firmen hätten oft Probleme, diese Aufgabe zeitnah zu erledigen, teils fehlen die Ressourcen, mitunter gibt es Hemmschwellen, etwa weil der Betrag als hoch empfunden wird, berichtet Meszar. „Eine schnelle Rechnung ist Grundlage für eine rasche Zahlung und damit den wirtschaftlichen Erfolg. Fakturierung sollte die Lieblingsbeschäftigung jedes Unternehmers sein“, so die Expertin. Den Postweg – und einschlägige Ausreden – erspart die elektronische Rechnungslegung, die seit 1. Jänner rechtlich erleichtert wurde.

 

Klare Rechnung, kurze Fristen

Auf der Rechnung selbst müssen Fristen und Konditionen klar kenntlich sein, erklärt Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV 1870 Forderungsmanagement GmbH. Das Zahlungsziel soll branchenüblich, in der Regel maximal 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewählt werden. Verstreicht diese Frist ohne Eingang, sollten – nach ein paar Tagen – weitere Schritte gesetzt werden. Beide Experten halten wenig vom klassischen Ablauf mit erster, zweiter, dritter Mahnung. Stattdessen solle zuerst ein individuelles, freundliches Schreiben folgen, das eine kurze Nachfrist setzt. Danach plädiert Eibl dafür, bereits eine etwas schärfer formulierte „letzte Mahnung“ zu schicken. „Es gibt keine rechtliche Vorgabe, dass dreimal gemahnt werden muss, das ist ein Mythos“, so der Experte. Oft sei es aber zielführend, statt schriftlicher Mahnungen ein Telefonat zu führen. „Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt“, betont Meszar, auch im Hinblick auf die Kundenbindung. „Ziel ist, nicht nur das Geld zu bekommen, sondern den Kunden zu behalten.“ Im Gespräch könne die Leistung noch einmal verkauft werden. Generell sei ein lösungsorientierter Zugang zielführender als Drohungen. Allerdings empfiehlt Meszar, auch im Gespräch die Zahlungsziele selbst vorzugeben. Keinesfalls soll man sich in die Rolle des Bittstellers drängen lassen. Sofern möglich, sei es sinnvoll, Verkauf und Mahnwesen personell zu trennen, da es sonst zu Rollenkonflikten kommt. Von Stundungen oder längerfristigen Ratenzahlungen rät die Expertin ab, im Einzelfall könne nach Zahlung eines Teilbetrags ein Zahlungsaufschub für den Rest gewährt werden. „Bei Stundungen sollte man immer auf eine schriftliche Anerkennung der Forderung bestehen“, weiß Eibl.

Erfolgt auch auf die Mahnung keine Reaktion und führt das direkte Gespräch nicht zum Ziel, so steht nach vier bis fünf Wochen der nächste Eskalationsschritt an: Anwalt oder Inkassobüro. Generell sind die Erfolgsraten von Inkassobüros hoch, so Eibl, der für sein eigenes Unternehmen auf eine 85-prozentige Erfolgsquote verweist. Allerdings können Inkassobüros laut Gesetz nur tätig werden, wenn die Forderung nicht bestritten wird. Auch Meszar rät, bei Privatkunden zu Inkassobüros. Im B2B-Bereich sei ein Mahnschreiben vom Anwalt oft effektiver.

 

Flagge zeigen und nicht aufgeben

„Generell gilt: Man muss Flagge zeigen und dran bleiben“, so Eibl. „Lästige“ Gläubiger werden rascher bezahlt, sind die Experten einig. Zudem signalisiere ein konsequentes Vorgehen auch Professionalität, ergänzt Meszar. Eibl empfiehlt, ein standardisiertes Vorgehen betriebsintern schriftlich festzulegen – und konsequent einzuhalten. Keinesfalls sollte auf Forderungen verzichtet werden. „Kein Betrag ist zu gering, ein Verzicht spricht sich rasch herum“, mahnt Eibl.

Ist der Kunde finanziell nicht in der Lage zu bezahlen, ist alle Mühe meist vergebens. Eibl rät daher, die Bonität der Geschäftspartner zu prüfen, und zwar laufend. Entsprechende Informationen können über Kreditschutzverbände oder Inkassobüros bezogen werden, die Kosten richten sich nach Frequenz und Umfang der Reports. 

Problematisch sind Ausstände im Ausland. Jenseits der Grenze sinken die Chancen, bei Zahlungsverzug zu seinem Geld zu kommen, deutlich, selbst innerhalb der EU, so die Experten. „Die Beurteilung des Gegenübers ist bei Geschäftspartnern im Ausland besonders schwierig, umso mehr, je weiter er entfernt ist“, weiß Erwin Marchhart, stellvertretender Leiter der Exportgarantie-Abteilung der OeKB. Zudem seien etwa in südlichen Ländern wesentlich längere Zahlungsfristen üblich. Sein Tipp: sich bei den Außenwirtschafts-Centern der WKO über das jeweilige Land zu informieren. Diese helfen auch, für Inkasso oder Gericht Partner vor Ort zu finden. Ratsam sei, schon im Vorfeld Absicherungsinstrumente wie Akkreditive oder Bankgarantien zu nutzen und mit Kreditversicherern Kontakt aufzunehmen, die auch bei der Risikoeinschätzung helfen. „Laufende Geschäfte werden meist von privaten Instituten, größere Einzelgeschäfte von der OeKB im Rahmen staatlicher Ausfuhrförderungen versichert“, weiß Marchhart. Und schließlich sei bei Fragen rund um die Zahlungsabwicklung die Hausbank kompetenter Ansprechpartner.

 Quelle: "Die Presse" - 17.4.2013